Allgemeine Geschäftsbedingungen
fachkraefterecruiting.com · Betreiber: more crossmedia GmbH · Stand Juni 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der more crossmedia GmbH, Pariser Platz 6a, 10117 Berlin, Betreiberin des Angebots fachkraefterecruiting.com, im Folgenden Anbieter, und ihren Auftraggebern über Leistungen der Personalgewinnung, insbesondere Recruiting-Kampagnen, Personalvermittlung und Employer Branding.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsverhältnis mit Bewerbern kommt durch diese Bedingungen nicht zustande.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Regelungen im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie von ihnen abweichen.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen der digitalen Personalgewinnung. Dazu gehören je nach Beauftragung das Konzipieren und Ausspielen von Recruiting-Kampagnen, die Ansprache und Vorauswahl von Bewerbern, das Weiterleiten geeigneter Bewerberprofile an den Auftraggeber sowie Maßnahmen des Employer Branding.
2.2 Der Anbieter wird ausschließlich vermittelnd tätig. Er begründet keine Arbeitsverhältnisse mit den vorgestellten Bewerbern und betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeits- oder Dienstvertrag kommt allein zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber zustande.
2.3 Der Anbieter schuldet die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen, wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Anbieter haftet nicht für die Eignung, Qualifikation oder Zuverlässigkeit vorgestellter Bewerber.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dienstleister und Plattformen Dritter einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Anbieter.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt die für die Kampagne erforderlichen Informationen über die zu besetzende Stelle, das Unternehmen und die Zielgruppe rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
3.2 Der Auftraggeber bearbeitet weitergeleitete Bewerberprofile und Bewerbungen zügig und führt das Auswahlverfahren in eigener Verantwortung durch. Er behandelt die übermittelten Bewerberdaten vertraulich und verwendet sie nur für die konkrete Stellenbesetzung.
3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Logos und Stellenbeschreibungen frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus von ihm gelieferten Inhalten entstehen.
4. Datenschutz im Bewerbungsprozess
4.1 Anbieter und Auftraggeber verarbeiten personenbezogene Daten von Bewerbern nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und ausschließlich zum Zweck der konkreten Stellenbesetzung.
4.2 Soweit der Anbieter Bewerberdaten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Soweit beide Parteien über Zwecke und Mittel gemeinsam entscheiden, treffen sie eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO.
4.3 Der Auftraggeber löscht nicht berücksichtigte Bewerberdaten nach Abschluss des Verfahrens im gesetzlich zulässigen Rahmen oder gibt sie an den Anbieter zurück, soweit vereinbart.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Vergütungsmodell ist je nach Vereinbarung eine pauschale oder laufende Kampagnenvergütung, eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision oder eine Kombination aus beidem. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Bei pauschaler oder laufender Kampagnenvergütung ist die Vergütung unabhängig vom Besetzungserfolg geschuldet, da sie die Erbringung der Recruiting- und Employer-Branding-Leistung abgilt. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet.
5.3 Ist eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision vereinbart, entsteht der Provisionsanspruch mit dem rechtswirksamen Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Auftraggeber und einem vom Anbieter vorgestellten Bewerber. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Angebot, etwa als Prozentsatz des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts des Bewerbers [Provisionssatz im Angebot festlegen].
5.4 Als vorgestellt gilt ein Bewerber, dessen Profil der Anbieter dem Auftraggeber übermittelt hat. Stellt der Auftraggeber einen so vorgestellten Bewerber innerhalb von [Zeitraum, z.B. zwölf Monaten] nach der Vorstellung ein, auch für eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Position, entsteht der Provisionsanspruch ebenfalls.
5.5 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen und laufende Leistungen nach Ankündigung bis zum Ausgleich aussetzen.
6. Rückzahlung bei kurzfristigem Ausscheiden
6.1 Soweit eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision vereinbart ist und das vermittelte Arbeitsverhältnis aus Gründen, die nicht der Auftraggeber zu vertreten hat, innerhalb einer vereinbarten Frist nach Beginn endet, kann eine anteilige Rückerstattung der Provision vereinbart werden.
6.2 Maßgeblich sind die im Angebot festgelegte Frist und Staffelung [z.B. Ausscheiden innerhalb der Probezeit anteilige Rückerstattung]. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht, wenn das Ausscheiden auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat, etwa betriebsbedingte Kündigung oder vertragswidriges Verhalten gegenüber dem Mitarbeiter.
7. Nutzungsrechte an Kampagnenmaterial
7.1 An den im Rahmen des Employer Branding und der Kampagnen erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Anzeigentexten, Grafiken, Videos und Landingpages, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Rechte beim Anbieter.
7.2 Die der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsmittel, Konzepte, Templates, Kampagnenstrukturen, Zielgruppen-Setups und das Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Inhalte Dritter, etwa lizenzierte Schriften, Musik oder Bildmaterial, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
7.3 Der Anbieter ist berechtigt, die für den Auftraggeber durchgeführten Kampagnen unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Der Anbieter haftet nicht für die Eignung, Qualifikation, Zuverlässigkeit oder das Verbleiben vermittelter Bewerber und nicht für Schäden, die aus der Einstellungsentscheidung des Auftraggebers entstehen. Die Auswahlentscheidung trifft allein der Auftraggeber.
8.4 Der Anbieter haftet nicht für Reichweiten, Bewerberzahlen oder Ergebnisse, die von Plattformen Dritter abhängen, sowie nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die auf Vorgaben des Auftraggebers beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Bei laufenden Leistungen richten sich Laufzeit und Kündigungsfristen nach dem Angebot. Ist nichts vereinbart, kann das Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
10.3 Bereits entstandene Provisionsansprüche für vor Vertragsende erfolgreich vermittelte Bewerber bleiben von einer Kündigung unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Amtsgericht Charlottenburg HRB 73492 · Steuernummer 30/447/50927 · Geschäftsführung Bernhard Longin